Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen (ISE)

Unsere Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen ISE bieten Aufnahmemöglichkeiten für junge Menschen (m/w/d) von 12 bis 21 Jahren, die aufgrund ihrer Entwicklungsproblematik in herkömmlichen Betreuungssettings nicht adäquat gefördert werden können. Unsere ISE sind individuell auf den Betreuungsbedarf der jungen Menschen zugeschnittene stationäre Hilfen. Pädagogische Fachkräfte nehmen sie in ihrem eigenen Lebensumfeld auf. Aus den unterschiedlichsten Lebensentwürfen und fachlichen Schwerpunkten der Pädagog*innen sowie den verschiedensten räumlichen Settings ergeben sich eine Vielfalt an Angeboten im In- und Ausland.

In den ISE-Maßnahmen findet eine Betreuung im 1:1 oder 2:2 Setting statt. Es handelt sich um eine rund-um-die-Uhr Betreuung. Alle ISE-Mitarbeitenden sind pädagogische Fachkräfte im Sinne des Heimgesetzes. In Auslandsmaßnahmen wird die gleiche Betreuungsintensität wie in Inlandsmaßnahmen sichergestellt.

Für die Jugendlichen, für die eine Auslandsmaßnahme gewählt wurde, steht zur Reintegration nach Deutschland unser umfangreiches Angebot aus dem stationären Geschäftsbereich zur Verfügung. Eines der wichtigsten Ziele bei Auslandsmaßnahmen ist, die im Ausland erlernten Verhaltensmuster in die in Deutschland geltenden Gesellschaftsbezüge bereits während des Auslandsaufenthalts zu transferieren. Die Auslandsbetreuer*innen fördern diesen Prozess maßgeblich und werden hierbei durch den zuständigen Fachdienst entsprechend unterstützt.

Bei der Installation von Auslandsmaßnahmen gilt uns als Grundlage die Selbstverpflichtungserklärung des Bundesverbandes Individual- und Erlebnispädagogik e.V., bei dem wir Mitglied sind.

Diakonie München und Oberbayern

Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen
Fachdienst und Aufnahmesteuerung

Sabine Guter

T (08315) 12 10 533
F (08315) 12 29 79
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Aufnahmeverfahren

Den ersten Schritt zur Aufnahme in eine ISE macht das zuständige Jugendamt, das eine Anfrage an den zuständigen Fachdienst stellt.

Beabsichtigen deutsche Gerichte oder Behörden (z. B. Jugendämter) die Unterbringung eines Kindes (z. B. in einem Heim oder einer Pflegefamilie) in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks), ist vor erfolgter Unterbringung ein Konsultationsverfahren nach Artikel 82 Brüssel II b-Verordnung durchzuführen, im Rahmen dessen die Behörden des Staates, in dem das Kind untergebracht werden soll (Aufnahmestaat), zu beteiligen sind.

Das Ersuchen ist über die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats an die Zentrale Behörde des Aufnahmestaates zu übermitteln (Artikel 82 Absatz 1 Brüssel II b-Verordnung).

Das Verfahren der Konsultation richtet sich gemäß Artikel 82 Brüssel II b-Verordnung nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmestaates (Artikel 82 Absatz 7 Brüssel II b-Verordnung). Das nationale Recht regelt die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Unterbringung (Quelle: BfJ - Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern) Bei der Durchführung des Konsultationsverfahrens sind wir Ihnen gerne behilflich.

Zielgruppe

In unseren ISE-Maßnahmen erhalten junge Menschen von 12-21 Jahren mit multiplen und unterschiedlich ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten und Problemlagen eine Chance. Mangelnde Beschulbarkeit und Ausbildungsreife, gescheiterte Jugendhilfelaufbahn, Entweichproblematiken, drohende seelische Behinderung, Delinquenz und ungünstige Persönlichkeitsentwicklungen sind häufige Aufnahmegründe.

Unser Ziele

  • Schaffung tragfähiger Beziehungen, Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und des seelischen Gleichgewichtes
  • Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive und eines angemessenen Selbstwertgefühls, Auffinden und Zur-Entfaltung-Bringen individueller Ressourcen und Stärken
  • Aufarbeitung der individuellen Biografie
  • Förderung der Entwicklung sozialer Kompetenzen, Entfaltung der persönlichen Identität
  • Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen aus dem Alltag (z.B. Einkaufen, Haushaltsführung, Zubereitung von Speisen, Hygiene, Umgang mit Geld – und Sachwerten)
  • Motivation für das Lernen (neu) entwickeln durch praktisches Lernen, individuelle Beschulung und Nachhilfe
  • Weiterentwicklung und Förderung der Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Leben sowie zur Verantwortungsübernahme für andere
  • Angehörigenarbeit; Verbesserung elterlicher Erziehungskompetenz; Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen ins Elternhaus
  • Erlernen eines angemessenen Umgangs mit gesellschaftlichen Normen, eines angemessenen Konsumverhaltens

Unser Angebote

  • Abklärung des individuellen intensivpädagogischen Bedarfs, Anamnese, Diagnostik, Erziehungsplanung
  • Bereitstellung dieses geeigneten Settings unter Beachtung aller relevanten Qualitäts- und Sicherheitsstandards
  • Einzel- und Kleingruppengespräche
  • Tagesstruktur, Sicherstellung eines geordneten, altersgemäßen
  • Soziale Kompetenz Training
  • Krisenintervention, Hilfen bei der Bewältigung von emotionalen Krisen und Konflikten
  • Lebenspraktisches Training
  • Erlebnispädagogische Freizeitgestaltung, Durchführung von Freizeit- und Urlaubsmaßnahmen sowie Sportpädagogik
  • Angehörigenarbeit zur zielorientierten Prozessbegleitung der Eltern