Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen
Intensive Begleitung und Unterstützung junger Menschen im In- und Ausland.

Unsere Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen ISE bieten Aufnahmemöglichkeiten für junge Menschen (m/w/d) von 12 bis 21 Jahren, die aufgrund ihrer Entwicklungsproblematik in herkömmlichen Betreuungssettings nicht adäquat gefördert werden können. Unsere ISE sind individuell auf den Betreuungsbedarf der jungen Menschen zugeschnittene stationäre Hilfen. Pädagogische Fachkräfte nehmen sie in ihrem eigenen Lebensumfeld auf. Aus den unterschiedlichsten Lebensentwürfen und fachlichen Schwerpunkten der Pädagog*innen sowie den verschiedensten räumlichen Settings ergeben sich eine Vielfalt an Angeboten im In- und Ausland.
In den ISE-Maßnahmen findet eine Betreuung im 1:1 oder 2:2 Setting statt. Es handelt sich um eine rund-um-die-Uhr Betreuung. Alle ISE-Mitarbeitenden sind pädagogische Fachkräfte im Sinne des Heimgesetzes. In Auslandsmaßnahmen wird die gleiche Betreuungsintensität wie in Inlandsmaßnahmen sichergestellt.
Für die Jugendlichen, für die eine Auslandsmaßnahme gewählt wurde, steht zur Reintegration nach Deutschland unser umfangreiches Angebot aus dem stationären Geschäftsbereich zur Verfügung. Eines der wichtigsten Ziele bei Auslandsmaßnahmen ist, die im Ausland erlernten Verhaltensmuster in die in Deutschland geltenden Gesellschaftsbezüge bereits während des Auslandsaufenthalts zu transferieren. Die Auslandsbetreuer*innen fördern diesen Prozess maßgeblich und werden hierbei durch den zuständigen Fachdienst entsprechend unterstützt.
Bei der Installation von Auslandsmaßnahmen gilt uns als Grundlage die Selbstverpflichtungserklärung des Bundesverbandes Individual- und Erlebnispädagogik e.V., bei dem wir Mitglied sind.
Diakonie München und Oberbayern
Intensiv Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen
Fachdienst und Aufnahmesteuerung
Sabine Guter
T (08315) 12 10 533
F (08315) 12 29 79
Den ersten Schritt zur Aufnahme in eine ISE macht das zuständige Jugendamt, das eine Anfrage an den zuständigen Fachdienst stellt.
Beabsichtigen deutsche Gerichte oder Behörden (z. B. Jugendämter) die Unterbringung eines Kindes (z. B. in einem Heim oder einer Pflegefamilie) in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks), ist vor erfolgter Unterbringung ein Konsultationsverfahren nach Artikel 82 Brüssel II b-Verordnung durchzuführen, im Rahmen dessen die Behörden des Staates, in dem das Kind untergebracht werden soll (Aufnahmestaat), zu beteiligen sind.
Das Ersuchen ist über die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats an die Zentrale Behörde des Aufnahmestaates zu übermitteln (Artikel 82 Absatz 1 Brüssel II b-Verordnung).
Das Verfahren der Konsultation richtet sich gemäß Artikel 82 Brüssel II b-Verordnung nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmestaates (Artikel 82 Absatz 7 Brüssel II b-Verordnung). Das nationale Recht regelt die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Unterbringung (Quelle: BfJ - Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern) Bei der Durchführung des Konsultationsverfahrens sind wir Ihnen gerne behilflich.
In unseren ISE-Maßnahmen erhalten junge Menschen von 12-21 Jahren mit multiplen und unterschiedlich ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten und Problemlagen eine Chance. Mangelnde Beschulbarkeit und Ausbildungsreife, gescheiterte Jugendhilfelaufbahn, Entweichproblematiken, drohende seelische Behinderung, Delinquenz und ungünstige Persönlichkeitsentwicklungen sind häufige Aufnahmegründe.
Intensivpädagogische WG für Kinder & Jugendliche ab 10 Jahren, Kleinstgruppe für Kinder ab 6 Jahren
Erfahren Sie mehrIntensivpädagogische WG für Kinder & Jugendliche ab 6 Jahren, Kleinstgruppe für Kinder ab 4 Jahren
Erfahren Sie mehrJugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren
Erfahren Sie mehrFür Frauen von 16 - 21 Jahren in München/Moosach
Erfahren Sie mehrFür Jugendliche und junge Erwachsene von 16 - 21 Jahren
Erfahren Sie mehrFür junge Erwachsene (m/w/d) ab 17 Jahren
Erfahren Sie mehrIntensiv einzel-pädagogische Förderung in Kleingruppen für Grund- und Vorschulkinder
Erfahren Sie mehrUnterstützung für Familien mit Babys und Kleinkindern bis zu 3 Jahren
Erfahren Sie mehrHilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
Erfahren Sie mehrErziehungshilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober- und Untermenzing
Erfahren Sie mehrKrisenhilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober - und Untermenzing
Erfahren Sie mehrFür Kinder und Jugendliche, die nicht schul- oder ausbildungsfähig sind.
Erfahren Sie mehrOffener Treffpunkt in Haidhausen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Erfahren Sie mehrFür 8 Mädchen von 12-17 Jahren, 1 Notfallschlafplatz
Erfahren Sie mehrFür Jungen und Mädchen von 12-17 Jahren, 1 Notfallschlafplatz
Erfahren Sie mehrDie ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme.
Im Pflegesektor gewährleistet und verbessert Sie die Qualität der Pflege-Dienstleistungen.
Der Familienpakt Bayern wurde von der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ziel ist es:
FairWertung ist der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland. Die angeschlossenen Organisationen setzen sich für Transparenz und Fairness bei Kleidersammlungen ein. Sie stehen damit für einen verantwortlichen Umgang mit den gespendeten Textilien. Ihre Sammlungen sind am Zeichen „Fairwertung – bewusst handeln“ auf Kleidersäcken, Altkleidercontainern und Internetseiten zu erkennen.
Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.