Ambulante Familienhilfen Füssen

Nach dem Motto "Weg vom Problem – hin zur Lösung" begleiten und unterstützen wir Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und ermutigen diese, Ressourcen zu entdecken und Lösungen zu entwickeln.

Wir

  • beraten und unterstützen Sie aufsuchend in Ihrem Alltag
  • erarbeiten gemeinsam mit Ihrer Familie Lösungswege
  • unterstützen Sie als Eltern, Ihren Familienalltag zu strukturieren
  • entwickeln passgenaue Hilfsangebote für Ihre Familie
  • beraten zu Partnerschaft und Familienbeziehungen
  • stellen Ihre Stärken und Ressourcen in den Mittelpunkt
  • ziehen sozialräumliche Ressourcen zu Ihrer Unterstützung mit ein

Wir sind erfahrene Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Diplom-Pädagog*innen, Heilpädagog*innen, Erzieher*innen, Erlebnispädagog*innen, systemische Berater*innen und Familientherapeut*innen, Berater*innen (Coaches) für die Neue Autorität. Wo es sinnvoll ist, arbeiten wir in Co-Arbeit.

Die unten dargestellten Angebote sind als Hilfen zur Erziehung für Familien kostenfrei. Eine vorherige Antragstellung beim zuständigen Jugendamt ist nötig.

Diakonie München und Oberbayern

Ambulante Familienhilfen Füssen
Spitalgasse 4
87629 Füssen

Helga Losche

T (0160) 88 30 347

Michael Kuhn
Teilbereichsleitung Ambulante Familienhilfen

T (0151) 42 66 10 38
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Unsere Zielgruppe

Eltern mit ihren Kindern, bei Bedarf auch über die Volljährigkeit hinaus, in Füssen und den umliegenden Landkreisen und kreisfreien Städten.

Unser Angebote

Das Angebot der Begleiteten Rückführung (unterstützt durch § 37 SGB VIII) ist eine sich am Einzelfall orientierende Jugendhilfemaßnahme, die in besonderer Weise die Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus stationären und teilstationären Unterbringungen in die Familie begleitet. Diese Maßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich in einem besonderen Maße wieder in familiäre, schulische und sonstige soziale Bezüge integrieren müssen.

Die begleitete Rückführung läuft in einem Zeitraum von 6 Monaten in drei Phasen ab (Vorlaufphase 4 Wochen vor Rückführung des Kindes / Jugendlichen, Integrationsphase 4 Monate, Abschlussphase 4 Wochen). Im Abschlussgespräch wird über die Installation einer etwaigen weiteren ambulanten Maßnahme entschieden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht unseren Mitarbeitenden und allen Interessierten ein Beratungsangebot zu Themen des Kinderschutzes durch eine erfahrene Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß SGB VIII und KGG zur Verfügung.

Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, im Falle einer notwendigen Gefährdungseinschätzung im Sinne des §8a Abs. 4 SGB VIII die Insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) beratend hinzuzuziehen.


Hier finden Sie uns